Achtung!
Gesetzliche
Renten werden ab 2005 besteuert.
Das
Alterseinkünftegesetz gültig ab 01.01.2005, verändert
die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Altersrente
und setzt die Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zu 100%
in einer Übergangsphase bis zum Jahr 2040 um.
Das
bedeutet, Sie können jetzt Ihr zu versteuerndes Einkommen
durch den Sonderausgabenabzug mindern. Das sind für 2009
bis zu 13.600,- Euro (68% von max. 20.000,- Euro), der Aufwendungen
für die gesetzliche oder private Altersvorsorge. Schrittweise
steigt die Bemessung der abzugsfähigen Aufwendungen jährlich
um 2% bis zum Jahr 2025 auf 100% (20.000,- Euro).
Jedoch werden die Renten im Gegenzug beginnend ab dem Jahr 2005
für Neurentner mit 50% versteuert, dann jährlich um
2% steigend bis zum Jahr 2020. Ab diesem Zeitpunkt steigt die
Besteuerung dann jährlich um 1% weiter bis im Jahr 2040 dann
100% erreicht sind.
Übersicht:
Die individuell beste Altersvorsorge nach Schichtmodell
Schicht
I: Gesetzliche Rente und Basisrente
Schicht
II: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge
Schicht
III: Private Rentenversicherung und Sterbeversicherung
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