Achtung!
Gesetzliche
Renten werden ab 2005 besteuert.
Das
Alterseinkünftegesetz gültig ab 01.01.2005, verändert
die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Altersrente
und setzt die Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zu 100%
in einer Übergangsphase bis zum Jahr 2040 um.
Das
bedeutet für Sie bares Geld. Ihr zu versteuerndes Einkommen können Sie jetzt
durch den Sonderausgabenabzug mindern. Das sind für 2011
bis zu 14.400,- Euro (72% von max. 20.000,- Euro), der Aufwendungen
für die gesetzliche oder private Altersvorsorge. Schrittweise
steigt die Bemessung der abzugsfähigen Aufwendungen jährlich
um 2% bis zum Jahr 2025 auf 100% (20.000,- Euro).
Jedoch werden die Renten im Gegenzug beginnend ab dem Jahr 2005
für Neurentner mit 50% versteuert, dann jährlich um
2% steigend bis zum Jahr 2020. Ab diesem Zeitpunkt steigt die
Besteuerung dann jährlich um 1% weiter bis im Jahr 2040 dann
100% erreicht sind.
Übersicht:
Die individuell beste Altersvorsorge nach Schichtmodell
Schicht
I: Gesetzliche Rente und Basisrente
Schicht
II: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge
Schicht
III: Private Rentenversicherung und Sterbeversicherung (Sterbegeld, Sterbegeldversicherung)
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