Die Schicht
1 - Rente: Basisrente und Rüruprente sind identisch!
Basis-Rente
- die Fakten:
Riesiger
Steuervorteil in der Ansparphase
2007 sind 64 % der Einzahlungen steuerfrei, maximal 12.800
Euro für Alleinstehende bzw. 25.600 Euro für gemeinsam veranlagte
Ehepaare. (Sofern der Höchstbeitrag nicht bereits
durch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder
in ein Versorgungswerk ausgeschöpft wird.)
Steuerpflichtige
Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr
Der Rürup-Sparer erhält frühestens ab dem 60. Lebensjahr eine
lebenslange Rente aus seinem Vertrag. Diese ist 2007 zu 54 %
steuerpflichtig; bis zum Jahr 2040 steigt der steuerpflichtige
Satz bis auf 100 %.
Dennoch
lohnt sich das Geschäft, denn die Einkünfte im Ruhestand sind
in der Regel geringer als während des Arbeitslebens und
damit liegt auch der persönliche Steuersatz meist deutlich niedriger.
Für Selbständige
bietet de Rüruprente, niedrige monatliche Beiträge
z.B. 50,- Euro, am Jahresende wird die Zuzahlung dann nach Absprache
mit dem Steuerberater erledigt!
Steuerersparnis Jährlich steigender Steuervorteil der Basisrente: bis
zu 20.000 Euro können pro Person und Jahr steuerwirksam investiert
werden, bis 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren.
Sicherheit
mit der Rürup Rente vor Pfändung
Hartz (4) IV-Schutz sowie Insolvenz- und Pfändschutz: Eine Verrechnung
mit dem Arbeitslosengeld II ist grundsätzlich nicht möglich.
Auch wenn ein Unternehmer insolvent sein sollten, kann auf sein
Kapital nicht zugegriffen werden. (Dies gilt
für die Ansparphase. In der Rentenphase sind Rentenleistungen
max. bis zur Höhe des nicht pfändbaren Arbeitseinkommens pfändungs-
und insolvenzsicher.)
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