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Durch
die Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab
dem 01.01.2005, wird die private Altersversorgung immer wichtiger.
Neu! Private Rentenversicherungen werden ab dem 65.Lebensjahr
nur noch mit 18% Ertragsanteil besteuert. Die Private Rente
ist eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht und ist eine Zusatzrente
nach Schicht 3 (Besteuerung der Kapitalabfindung nach Halbeinkünfteverfahren).
Die betriebliche Altersvorsorge oder auch Betriebsrente genannt
ist wie die Riester-Rente ein Schicht 2 Produkt. Diese Rentenarten
unterscheiden sich durch die volle Besteuerung von der Privat
Rente.
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zur Altersrente!
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garantieren Ihnen, daß Ihre Anfrage innerhalb 48
Stunden an
den für Sie regional zuständigen Versicherungsmakler oder -vertreter
weitergeleitet wird, damit diese in Ihrem Interesse schnell
und effektiv bearbeitet werden kann.
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